Seit 01.10.2022 gilt in der Physiotherapie (Einzeltherapie wie Massage, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und so weiter) für Patienten eine FFP 2 Maskenpflicht.
Diese Regelung steht im Infektionsschutzgesetz. Die Therapeuten müssen eine OP-Maske tragen. Dies ist in der Coronaverordnung Baden-Württemberg geregelt.
Im Sport wie Fitnesstraining und Gruppentraining gibt es nur die Regel, dass die Mindestabstände eingehalten werden müssen. Das heißt, beim Sport muss keine Maske getragen werden!