Seit 01.10.2022 gilt in der Physiotherapie (Einzeltherapie wie Massage, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und so weiter) für Patienten eine FFP 2 Maskenpflicht.

Diese Regelung steht im Infektionsschutzgesetz. Die Therapeuten müssen eine OP-Maske tragen. Dies ist in der Coronaverordnung Baden-Württemberg geregelt.

 

Im Sport wie Fitnesstraining und Gruppentraining gibt es nur die Regel, dass die Mindestabstände eingehalten werden müssen.  Das heißt, beim Sport muss keine Maske getragen werden!

Änderungen wegen Corona

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